Fischereibüchlein sofort abgeben

Geschätzte Fischerinnen und Fischer.

Bitte gebt sofort eure Fischereibüchlein ab.

Alle Patentinhaber sind gesetzlich verpflichtet, das Patent und die Statistik innerhalb einer Woche nach der Fischereiberechtigung abzugeben. Siehe Art. 11. der Fischereiverordnung.

Die Statistiken sind ein wichtiger Bestandteil für die Beurteilung der Gewässerzustände im Zusammenhang mit der Fischerei.

 

Also seid so gut und bringt eure Fischereibüchlein noch heute zur Fischereiverwaltung.

 

Art. 111

1Sämtliche Patentinhaber sind zur Führung einer Fangstatistik verpflichtet. Die erforderlichen Formulare werden zusammen mit dem Fischereipatent abgegeben. 

2Das Fischereipatent und die Fischfangstatistik sind innerhalb einer Woche nach Beendigung der Fischereiberechtigung der Fischereiverwaltung abzugeben oder dieser mit eingeschriebener Post zuzustellen. 

3Patentinhaber, die den Vorschriften dieses Artikels nicht nachkommen, werden für die Dauer von zwei Jahren von der Erteilung jedes Patentes ausgeschlossen.